Startseite aufrufen.
Oberli Engineering GmbH, Software-Entwicklung
Diese Website in deutscher Sprache anzeigen. View this website in English. Mit Suchbegriff auf dieser Website nach Inhalten suchen.

Umweltverbände und Verbandsbeschwerderecht (Schweiz)

Was ist ein Umweltverband

Da die Natur keine Stimme hat, nehmen die Umweltverbände deren Interessen wahr. Wenn bei einem Bauvorhaben die Umwelt betreffende gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden, können die Umweltverbände mit einer Einsprache (= kein Rechtsmittel) darauf hinweisen und Verbesserungen vorschlagen. Ziel einer Einsprache ist es, ein Bauvorhaben umweltverträglicher auszugestalten.
Bringt eine Einsprache keine Verbesserung für die Natur, können sich die Umweltverbände mit einer Beschwerde (= Rechtsmittel) für die Interessen der Natur zur Wehr setzen. Die Gerichte müssen dann über die Beschwerde entscheiden.
Untenstehende Auswertung zeigt, dass die national tätigen Umweltverbände mit dem Rechtsmittel der Beschwerde sorgsam umgehen: Die Mehrheit der Beschwerden werden von den Gerichten ganz oder teilweise gutgeheissen oder führten zu einer Vereinbarung.

Beschwerderecht der Umweltverbände (Verbandsbeschwerderecht)

Umweltverbänden, welche schweizweit tätig und vom Bund anerkannt sind, steht das sog. Verbandsbeschwerderecht zu. Beschwerde kann erhoben werden, wenn bei einem Vorhaben aus Sicht der Umweltverbände geltendes Recht zu Lasten von Natur und Umwelt nicht eingehalten wird.
Das Verbandsbeschwerderecht wurde vom Stimmvolk gutgeheissen und später min. einmal bestätigt.

Beschwerdeberechtigte Umweltverbände

Die Liste der in der Schweiz beschwerdeberechtigten Umweltverbände sind auf der Website des Bundesamtes für Umwelt BAFU einsehbar.
Verzeichnis anzeigen... Link auf www.fedlex.admin.ch, für Anzeige des Verzeichnisses etwas nach unten scrollen.

Anzahl der Beschwerden der Umweltverbände

Das Bundesamt für Umwelt BAFU publiziert jährlich, wie viele Beschwerdefälle abgeschlossen werden konnten. Anhand dieser Zahlen kann abgeschätzt werden, wie viele Beschwerden von den Umweltverbänden pro Jahr eingereicht werden.
Jahr
Anzahl betroffene Vorhaben
Beschwerden gutgeheissen
Beschwerden teilweise gutgeheissen
Beschwerden abgewiesen
oder nicht darauf eingetreten
Rückzug der Beschwerde
durch Organisation mit Vereinbarung
Gegenstandslosigkeit der Beschwerde
(z.B. wegen Rückzug des Gesuches)
Nutzung der Sonnenenergie
Nutzung der Wasserkraft
Nutzung der Windenergie
201065114
201141214
2012733161
201363126
2014412131
2015521232
2016621351
20177114161
20182112
201910322391
202051432
20216222213
2022311112
202331212
Total742511264845316
%10033.814.935.15.410.85.471.621.6
∅/Jahr5.30.33.81.1
Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU. Statistiken anzeigen... (Externer Link auf www.bafu.admin.ch).
Bemerkungen
  • Die Berichte des BAFU enthalten keine Angaben darüber, wie viele Baueingaben pro Jahr im Bereich der erneuerbaren Energie schweizweit erfolgen.
  • Die Berichte des BAFU zeigen nicht, ob in Zeiträumen mit erhöhter Anzahl von Beschwerden gesetzliche Änderungen oder Beschlüsse von Bundesrat und/oder Parlament zu einer neuen Ausgangslage bezüglich Umwelt und Natur geführt haben. Eine neue Ausgangslage kann zu rechtlichen Unsicherheiten führen, welche mit Beschwerden von den Umweltverbänden adressiert werden und von den Gerichten geklärt werden müssen. In solchen Phasen kann die Anzahl der Beschwerden vorübergehend ansteigen. Diese temporären Zunahmen weisen auf ein funktionierendes System hin.
  • Abgewiesen oder nicht darauf eingetreten wurde bei 35% der Beschwerden.
  • In den übrigen 65% der Beschwerden, erhielten die Beschwerdeführenden ganz oder teilweise recht oder es wurde ein Vereinbarung abgeschlossen.
  • In den Zahlenreihen können wir keine Zunahme der Beschwerden in den letzten Jahren erkennen.

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Die UVP ist Teil einer Baueingabe und muss von der Bauherrschaft in Auftrag gegeben und bezahlt werden. Die UVP wird normalerweise von externen Firmen im Auftrag der Bauherrschaft durchgeführt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist keine exakte Wissenschaft. Die ausführenden Firmen und Personen verfügen deshalb immer über einen Ermessensspielraum. Es ist menschlich und wirtschaftlich nachvollziehbar, dass dieser Ermessensspielraum meistens zu Gunsten der Auftraggeber genutzt wird.
Es ist deshalb gut, dass jemand die Berichte zur Umweltverträglichkeitsprüfung aus Sicht der Umwelt/Natur studiert und die Möglichkeit hat, bei Unstimmigkeiten und/oder Unvollständigkeit mit Einsprachen und Beschwerden darauf aufmerksam zu machen. Aus diesem Grund wurde das Beschwerderecht für die Umweltverbände geschaffen. Das Schweizer Stimmvolk hat sich an min. einer Abstimmung ausdrücklich für die Beibehaltung des Beschwerderechts der Umweltverbände ausgesprochen.

Grenzen des Beschwerderechts der Umweltverbände

Das Beschwerderecht der Umweltverbände ist ein gutes Werkzeug, solange sorgsam von ihm Gebrauch gemacht wird. Der hohe Anteil von Beschwerden, welche in den letzten 15 Jahren ganz oder teilweise gutgeheissen wurde oder mit einer Vereinbarung erledigt werden konnten zeigt, dass das Beschwerderecht von den national tätigen Umweltverbänden im Bereich der erneuerbaren Energie sorgsam angewendet wurde und wird.
Die Grenzen des Beschwerderechts sind aus unserer Sicht erreicht, wenn mit Einsprachen und Beschwerden Projekte über Jahre blockiert werden. Das auch, wenn sich die Ausgangslage durch die Dekarbonisierung und einen Krieg in Europa grundlegend verändert hat. In der Schweiz führt der Weg zu ausgewogenen Lösungen über den Kompromiss, nicht über die Verweigerung.
Eingefügt / Aktualisiert: 4.2.2025 / 7.6.2025